Hessen: Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft
7. Okt 2009 von Schwarz
Das hessische Amtsblatt 09/09 vom 15. September als pdf, Seite 2-4 der Datei (S. 726ff des Amtsblattes) enthält u.a. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten am häuslichen Arbeitsplatz der Lehrkraft (Gutachten, Namenslisten, Noten von Schülern) Bei Einsatz des PCs ist zu beachten:
- nur mit aktuellen Schutzprogrammen
- nur mit passwortgeschütztem Bildschirmschoner
- Daten nur auf externem Datenträger, der ausschließlich dafür genutzt wird (auch: USB-Stick), passwortgeschützt
- Daten zum Transport nur verschlüsselt
Zitat aus dem Formblatt zur Anmeldung des häuslichen Arbeitszimmers: “… Ich (die Lehrkraft) verpflichtet mich, dem Beauftragten des Hessischen Datenschutzbeauftragten nach vorheriger Terminabsprache Zugang zu der häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren, um die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zu überprüfen. …)
>> gefunden im Lehrerzimmer Datenschutz darf nicht vernachlässigt werden, aber bitte nicht so!